Künstlerhaftpflicht – bildend

Die Berufs-Haftpflicht für bildende Künstler*innen … wie Maler und Bildhauer (Holz, Stein, Metall).

Als Versicherer konnten wir die Ostangler Versicherung, einen mittelständischen, innovativen Versicherungsverein (VVaG) aus Norddeutschland, gewinnen.

Die Besonderheiten im Einzelnen:

• Die Versicherungssumme beträgt 6 Mio Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

• Die Privat-Haftpflicht für die Familie des Künstlers gilt als mitversichert.

• Mitversichert sind Mietsachschäden an beweglichen Sachen (bis maximal 100 000 Euro, Selbstbehalt 100 Euro).

• Ausstellungen in eigenen Räumen sind mitversichert (Haftpflicht, nicht Inhalt).

• Workshops gelten als mitversichert (Malschulen bitte anfragen).

• Aufstellen/Aufhängen und Standrisiko eigener Kunstobjekte auf fremden Grundstücken (europaweit) gilt als mitversichert, solange sie sich im Eigentum des Künstlers befinden.

• Verkauf der eigenen Kunstobjekte weltweit (bei USA/Kanada gilt ein Selbstbehalt 5000 Euro!).

• Vorführungen auf (Mittelalter-)Märkten, Messen, Ausstellungen mitversichert.

• Bei Bildhauern mit eigener Werkstatt gilt eine Aushilfe als mitversichert.

Der Haftpflicht-Versicherungsschutz ist damit vergleichsweise umfassend.

Und im Schadenfall sind wir der erste Ansprechpartner für Dein Schadenmanagement.

Der Preis dafür – der ist fair:

AB 224,91 Euro/Jahr inkl. Steuer – materialabhängig – für z.B. Kunst-Maler*innen.

Gerne kannst Du die konkrete Prämie bei mir per Mail anfragen. Für eine Ersteinschätzung benötige ich Deine kurze Tätigkeitsbeschreibung unter Angabe der Materialien, die Du für Deine Kunst verwendest.

Du kannst den Antrag auch direkt ausfüllen, drucken und unterschrieben an uns schicken. Gescannt per Mail oder Fax ist ausreichend. Wichtig im Antrag sind neben Deinen persönlichen Angaben die Tätigkeitsbeschreibung. Hier solltest Du kurz und prägnant das beschreiben, was du machst. Und: Unterschreibe bitte auch das SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung), das im Antrag integriert ist. Sonst dürfen wir nicht abbuchen.