Vereinshaftpflicht

Vereinshaftpflicht

Ein Verein ist eine „juristische Person“ und benötigt eine eigene Haftpflicht-Versicherung – genauso, wie du selbst oder ein Unternehmen. Versichert ist im Regelfall die satzungsgemäße Tätigkeit des Vereins inklusive aller Nebentätigkeiten, die ggf. nicht in der Satzung stehen.

Bei Kunst-, Kultur- und Theater-Vereinen sind das z.B. Proben, Workshops, Auftritte und andere satzungsgemäße Vereinsveranstaltungen. Veranstaltungen in größerem Rahmen (z.B. Straßenfeste, Conventions, Zeltfestivals) müssen separat versichert werden – entweder im Rahmen der Vereins-Versicherungen oder über einmalige Absicherungen.

Eine gute Vereins-Haftpflicht deckt diese drei Aspekte ab:

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Vorstands-Haftpflicht (D&O Versicherung)

Da der Antrag nur von uns an den Versicherer geschickt werden kann, ist es am besten, ihr vereinbart einfach einen Termin mit uns. Schaut euch den Antrag vorher gerne an!

Was ist versichert?

  • Versicherung explizit für Kultur‑/Kunst‑, Musik‑ und Theatervereine (ohne Berufsschauspieler) sowie gGmbHs, Stiftungen, Verbände.

  • Dreifache Jahreshöchstleistung der Versicherungssummen in Vereins‑ und Vermögensschadenhaftpflicht.

  • Dem Vereinszweck dienende Veranstaltungen bis 250 Personen automatisch mitversichert; optional erweiterbar bis 2.500 Teilnehmer inkl. Zelte, Tribünen, Hüpfburgen, Feuerwerk.

  • Dem Vereinszweck dienende Reisen bis 100 Teilnehmer und ohne Übernachtung; optional Reiseveranstaltungsdeckung bis 500 Teilnehmer und mit Übernachtung, >24 h, >500 Euro Reisepreis.

  • Weltweiter Versicherungsschutz (mit Einschränkungen bei Personen‑/Sachschäden USA); DO weltweit, soweit rechtlich zulässig.​

  • Schäden an gemieteten/geliehenen Räumen inkl. Brand/Explosion, auch bei Proben, Aufführungen, Messen, Ausstellungen.

  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Arbeitsgeräten, Technik, Requisiten bis 100.000 Euro je Schaden.

  • Mietsachschäden inkl. Abnutzung/Verschleiß und Einrichtungsgegenständen (Küche, Möbel, Glas etc.) bis 50.000 Euro je Schadenfall.

  • Schlüssel‑ bzw. Codekartenverlust inkl. Vermögensfolgeschäden (z.B. Austausch Schließanlage Kulturzentrum) bis 100.000 Euro je Versicherungsfall.

  • Schäden aus der Vermietung von Vereinsräumen/Garagen auf dem Vereinsgrundstück bis 100.000 Euro Bruttojahresmiete mitversichert.

  • Umfangreiche „Non‑Ownership‑Deckung“ bei Nutzung fremder Kfz auf Dienst‑/Geschäftsreisen (z.B. Fahrten zu Auftritten); deckt Haftpflichtlücken, nicht jedoch Fahrzeugschäden selbst.

  • Mitversichert: Schäden an fremden Sachen bei Bearbeitung/Reparatur (z.B. geliehene Bühnentechnik, Instrumente) bis 50.000 Euro.

  • Umwelthaftpflicht‑ und Umweltschadenversicherung (z.B. Schäden durch Emissionen bei Veranstaltungen). 

  • Vermögensschadenhaftpflicht: echte Vermögensschäden aus der Vereinstätigkeit (z.B. Fördermittel‑/Projektfehler, Beratungsfehler).

  • Erweiterungen u.a.: Verzugsschäden, Daten‑ und Cyber‑Drittschäden, Verletzung von Schutz‑/Urheber‑/Persönlichkeitsrechten (inkl. Online‑Veröffentlichungen, Social Media), Vertragsstrafen, AGG‑Ansprüche.

  • Eigenschaden‑Baustein: u.a. Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag, Reputationsschaden, Blockierung/Veränderung der Website, Verlust von Arbeitsdokumenten, Domainschutz, Straf‑/Bußgelder bei Datenrechtsverstößen, Vertrauensschäden durch Mitarbeiter, Betrug durch Dritte/Social Engineering, Key‑Man‑Deckung, Eigenschäden durch mitversicherte Personen, jeweils mit definierten Entschädigungsgrenzen (typisch bis 300.000 Euro, Social Engineering standardmäßig 25.000 Euro).

  • Cyber‑/Daten‑Eigenschadenbaustein mit 100.000 Euro VS für Cyber‑ und Daten‑Eigenschäden (Forensik, Benachrichtigung Betroffener, PR‑Maßnahmen etc.).

  • Optional DO‑Versicherung für Organe/Vorstände mit umfassenden Abwehr‑ und Rechtsschutzleistungen (u.a. Organisations‑, Straf‑, Daten‑ und Reputationsrechtsschutz, Kautionen, Gehaltsfortzahlung, Abfindungen).

  • Weitere Sondervereinbarungen: u.a. Verzicht auf Rücktritt bei kleineren Anzeigepflichtverletzungen, Rückwärtsversicherung, DIC/DIL‑Deckung bei Vorversicherer, Versehensklausel, großzügige Regelungen bei falscher Bankverbindung.

Wie ihr euch versichern könnt

Vereinbart mit uns einen Beratungstermin. Dann klären wir alle eure Fragen, wir können direkt die Prämie nennen und versichern euren Verein.

Über den Button kommt ihr direkt zum Antrag. Dieser kann nur von uns an den Versicherer geschickt werden. Schaut ihn euch gerne zusammen an, weitere Informationen findet ihr in diesem PDF. Einen Termin könnt ihr hier buchen.

Beispiele für versicherte Tätigkeiten

Künstlerisch
  • Darstellende Kunst
  • Artistik
  • Clownerie (auch Klinikclown)
  • Luftartistik
  • Feuerkunst
  • Walking Acts
  • Akrobatik
  • Jonglage
  • Zauberei (von Magie bis Mentalistik)
  • Pyrotechnik (mit Pyroschein, gegen Zuschlag)
  • Puppenspiel (mit Puppenbau/Verkauf)
  • Musik, Tanz, Gesang, Musical, Choreographie
  • Schauspiel, Comedy, Kabarett, Lesung, Moderation
  • Schriftstellerei (Drehbuch, Skripte, Bühnenstücke)
  • Regie und Produktion
Pädagogisch
  • Zirkuspädagogik
  • Tanzpädagogik
  • Theaterpädagogik
  • Erlebnispädagogik (ohne Wildwasser, Baumklettern, Giant Wing, etc.)
Weitere Tätigkeiten

Ist deine Tätigkeit nicht dabei? Hast du Fragen? Dann kontaktiere uns gerne!

Kontakt

Benötigst du eine Beratung? Hast du Fragen? Möchtest du einen Schaden melden oder etwas anderes mit uns besprechen? 

Dann vereinbare gerne einen Termin, schreibe an info@kuenstler-fairsicherung.de oder hinterlasse uns eine Nachricht: