Eine Veranstalter-Haftpflicht ist immer dann sinnvoll, wenn du selbst als Veranstalter auftrittst. Bist du „nur“ gebucht, benötigst du lediglich deine Künstler Haftpflicht. Die Veranstalter Haftpflicht ist notwendig, wenn Personen, fremde Sachen oder Locations bei deiner Veranstaltung geschädigt werden. Sie ist also schon bei kleineren Feiern wie Hochzeiten, Vereinsfesten, Firmen-Events oder Abibällen nicht nur sinnvoll sondern notwendig. Deine Privat-Haftpflicht hilft Dir hier eher nicht weiter.
Da der Veranstalter für Schäden unbegrenzt haftet und private oder betriebliche Haftpflichtpolicen solche Events meist nicht abdecken, schützt die Police vor existenzbedrohenden Forderungen und übernimmt gleichzeitig die Prüfung sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Gesetzlich haften Veranstalter unbegrenzt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, etwa bei Stürzen, beschädigter Mietechnik oder Schäden an der Location.
Viele Vermieter, Behörden oder Locations verlangen heute einen Versicherungsnachweis mit bestimmten Deckungssummen als Voraussetzung für die Nutzung.
Die normale Privat‑ oder Betriebshaftpflicht greift für typische Veranstalterrisiken (z.B. Gäste, Auf-/Abbau, Bühnen, Catering) in der Regel nicht, sodass ohne spezielle Veranstalter-Haftpflicht eine gefährliche Deckungslücke bleibt
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Veranstalter inkl. Mitarbeiter und aller Helfer sowie aller veranstaltungstypischen Tätigkeiten (Organisation, Auf- und Abbau, Be- und Entladen, Abgabe von Speisen/Getränken, Nutzung von Zelten/Tribünen, Sicherung/Bewachung).
Es stehen pauschale Deckungssummen von 3 / 5 / 10 Mio. Euro für Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden zur Auswahl; Auf‑ und Abbau sind jeweils bis 7 Tage kostenfrei mitversichert, Standard-Selbstbeteiligung 150 Euro je Schadenfall.
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden sowie an beweglichen gemieteten Sachen, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden, Be- und Entladeschäden, Leitungs- und Abwasserschäden, Umwelthaftpflicht/-schaden-Basis sowie nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen.
Zusatzleistungen u.a. für Schlüsselverlust, Produkthaftpflicht (fremde Produkte), Diskriminierungsansprüche, Internetnutzung sowie Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten mit jeweils festgelegten Sublimits.
Erweiterter Schutz für Schäden durch Besucher an gemieteten Räumen und Gebäuden, für Flurschäden an Veranstaltungsplätzen/-grundstücken sowie Schäden an öffentlichen Wegen und Plätzen; teilweise mit höheren Selbstbeteiligungen.
Ergänzende Module für Veranstaltungsausfall (z.B. Krankheit Hauptakteur, Unwetter), Technik-/Equipmentversicherung und Garderobenversicherung ermöglichen eine kombinierte, modulare Rundum-Absicherung des Events.
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