Berufsunfähigkeit & Grundfähigkeit

Berufsunfähigkeit & Grundfähigkeit

Eine echte Berufsunfähigkeits-Versicherung für Künstler:innen gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen. In vielen Fällen klappt aber eine Grundfähigkeitsversicherung inklusive Arbeitsunfähigkeitsabsicherung.

Eine Grundfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel sichert Kreativen ihr Einkommen, wenn zentrale Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Bewegen, Hände oder psychische Belastbarkeit längerfristig wegfallen oder stark eingeschränkt sind.

  • Sie schützt das eigentliche „Arbeitsinstrument“ von Künstlern und Artisten: Körper, Sinne und Psyche – nicht nur den Berufstitel.

  • Sie greift oft dort, wo BU-Versicherung zu teuer, schwer zu bekommen oder gar nicht möglich ist, gerade bei selbstständigen und körperbetonten kreativen Berufen.

  • Die Arbeitsunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass schon bei längerer Krankschreibung eine Rente fließt, noch bevor ein dauerhafter Fähigkeitsverlust nachgewiesen ist – entscheidend bei Tourausfällen, Verletzungen oder längeren Reha-Phasen.

Grundfähigkeit statt BU

Kurze Basisinfos mit Nennung der Prämie

Was ist versichert?

Eine Grundfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel ist für kreative Berufe ein zentraler Baustein der Einkommenssicherung, weil sie schon bei Verlust oder starker Beeinträchtigung einzelner Fähigkeiten eine monatliche Rente zahlt – unabhängig davon, ob der Beruf formal noch ausgeübt werden könnte. Für Kreative, deren Einkommen stark von Körpergefühl, Stimme, Händen, Bewegung oder Konzentration abhängt, schließt sie eine wichtige Schutzlücke, wenn BU-Schutz nicht möglich oder zu teuer ist.

Warum gerade für Kreative?

  • Kreative, Künstler und Artisten sind oft körperlich oder geistig „spezialisierte“ Berufstätige: Fällt eine Schlüssel-Fähigkeit wie Sehen, Hören, Sprechen, Stehen, Gehen, feinmotorische Handarbeit oder psychische Belastbarkeit aus, ist das Einkommen unmittelbar gefährdet.

  • Die staatliche Absicherung bei Erwerbsminderung reicht in der Regel nicht aus, um laufende Kosten, Projekte, Atelier, Probenräume oder Familienunterhalt zu tragen.

  • Viele Kreative sind selbstständig, projektbasiert oder haben mehrere Tätigkeiten parallel – Konstellationen, in denen klassische Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) teils schwerer oder nur sehr teuer zu bekommen sind.

Rolle der Grundfähigkeitsversicherung

  • Versichert ist der dauerhafte Verlust oder die starke Beeinträchtigung definierter körperlicher und geistiger Fähigkeiten, meist mit einem Prognosezeitraum von mindestens 6 Monaten.

  • Die Rente wird unabhängig davon gezahlt, ob der bisherige Beruf formal noch ausgeübt wird – bei Künstlern wichtig, weil z. B. ein Maler mit massiven Hand- oder Rückenproblemen theoretisch „arbeiten“ könnte, praktisch aber nicht mehr ausreichend Leistung bringen kann.

  • Für viele Berufe mit erhöhtem Risiko oder schwerer Einstufung ist die Grundfähigkeitsversicherung eine meist günstigere Alternative oder Ergänzung zur BU, wenn diese nicht finanzierbar oder nur eingeschränkt möglich ist.

Bedeutung der Arbeitsunfähigkeitsklausel

  • Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Baustein) leistet typischerweise eine zeitlich befristete Rente (z. B. bis zu 24 Monate), wenn die versicherte Person arbeitsunfähig ist, noch bevor ein dauerhafter Fähigkeitsverlust nachgewiesen werden kann.

  • Für Kreative bedeutet das: Schon längere Krankheitsphasen, Tourabbrüche, Proben- oder Auftrittsausfälle können finanziell abgefangen werden, ohne dass bereits ein endgültiger Verlust einer Grundfähigkeit vorliegen muss.

  • Damit entsteht eine Brücke zwischen kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit und langfristigem Fähigkeitsverlust – wichtig bei z. B. Bandscheibenproblemen, Depressionen, langwierigen Verletzungen oder Reha-Phasen, die gerade bei Artisten häufig vorkommen.

Wichtige Zusatzbausteine für Kreative

  • Bausteine wie Mobilität, Körperliche Arbeit, Büro, Psyche, Pflege oder Berufsfahrer ermöglichen eine sehr zielgenaue Absicherung je nach Berufsbild (z. B. Tänzer, Musiker, Designer, Eventkünstler, Videokünstler, Tour-Fahrer).

  • Der Psyche-Baustein kann psychische Erkrankungen oder volle Erwerbsminderung infolge psychischer Leiden abdecken – ein besonders relevantes Risiko in kreativen Berufen mit hohem Erfolgsdruck, unregelmäßigen Einkommen und Bühnenstress.

  • Ergänzende Dread-Disease‑ oder Pflege-Bausteine können bei schweren Erkrankungen einmalige Kapitalleistungen oder zusätzliche Renten liefern, um z. B. Studio-Umbauten, technische Hilfsmittel oder Umschulungen zu finanzieren.

Wie du dich absichern kannst

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Beispiele für versicherte Tätigkeiten

Künstlerisch
  • Darstellende Kunst
  • Artistik
  • Clownerie (auch Klinikclown)
  • Luftartistik
  • Feuerkunst
  • Walking Acts
  • Akrobatik
  • Jonglage
  • Zauberei (von Magie bis Mentalistik)
  • Pyrotechnik (mit Pyroschein, gegen Zuschlag)
  • Puppenspiel (mit Puppenbau/Verkauf)
  • Musik, Tanz, Gesang, Musical, Choreographie
  • Schauspiel, Comedy, Kabarett, Lesung, Moderation
  • Schriftstellerei (Drehbuch, Skripte, Bühnenstücke)
  • Regie und Produktion
Pädagogisch
  • Zirkuspädagogik
  • Tanzpädagogik
  • Theaterpädagogik
  • Erlebnispädagogik (ohne Wildwasser, Baumklettern, Giant Wing, etc.)
Weitere Tätigkeiten

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