Versicherung explizit für Kultur‑/Kunst‑, Musik‑ und Theatervereine (ohne Berufsschauspieler) sowie gGmbHs, Stiftungen, Verbände.
Dreifache Jahreshöchstleistung der Versicherungssummen in Vereins‑ und Vermögensschadenhaftpflicht.
Dem Vereinszweck dienende Veranstaltungen bis 250 Personen automatisch mitversichert; optional erweiterbar bis 2.500 Teilnehmer inkl. Zelte, Tribünen, Hüpfburgen, Feuerwerk.
Dem Vereinszweck dienende Reisen bis 100 Teilnehmer und ohne Übernachtung; optional Reiseveranstaltungsdeckung bis 500 Teilnehmer und mit Übernachtung, >24 h, >500 Euro Reisepreis.
Weltweiter Versicherungsschutz (mit Einschränkungen bei Personen‑/Sachschäden USA); DO weltweit, soweit rechtlich zulässig.
Schäden an gemieteten/geliehenen Räumen inkl. Brand/Explosion, auch bei Proben, Aufführungen, Messen, Ausstellungen.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Arbeitsgeräten, Technik, Requisiten bis 100.000 Euro je Schaden.
Mietsachschäden inkl. Abnutzung/Verschleiß und Einrichtungsgegenständen (Küche, Möbel, Glas etc.) bis 50.000 Euro je Schadenfall.
Schlüssel‑ bzw. Codekartenverlust inkl. Vermögensfolgeschäden (z.B. Austausch Schließanlage Kulturzentrum) bis 100.000 Euro je Versicherungsfall.
Schäden aus der Vermietung von Vereinsräumen/Garagen auf dem Vereinsgrundstück bis 100.000 Euro Bruttojahresmiete mitversichert.
Umfangreiche „Non‑Ownership‑Deckung“ bei Nutzung fremder Kfz auf Dienst‑/Geschäftsreisen (z.B. Fahrten zu Auftritten); deckt Haftpflichtlücken, nicht jedoch Fahrzeugschäden selbst.
Mitversichert: Schäden an fremden Sachen bei Bearbeitung/Reparatur (z.B. geliehene Bühnentechnik, Instrumente) bis 50.000 Euro.
Umwelthaftpflicht‑ und Umweltschadenversicherung (z.B. Schäden durch Emissionen bei Veranstaltungen).
Vermögensschadenhaftpflicht: echte Vermögensschäden aus der Vereinstätigkeit (z.B. Fördermittel‑/Projektfehler, Beratungsfehler).
Erweiterungen u.a.: Verzugsschäden, Daten‑ und Cyber‑Drittschäden, Verletzung von Schutz‑/Urheber‑/Persönlichkeitsrechten (inkl. Online‑Veröffentlichungen, Social Media), Vertragsstrafen, AGG‑Ansprüche.
Eigenschaden‑Baustein: u.a. Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag, Reputationsschaden, Blockierung/Veränderung der Website, Verlust von Arbeitsdokumenten, Domainschutz, Straf‑/Bußgelder bei Datenrechtsverstößen, Vertrauensschäden durch Mitarbeiter, Betrug durch Dritte/Social Engineering, Key‑Man‑Deckung, Eigenschäden durch mitversicherte Personen, jeweils mit definierten Entschädigungsgrenzen (typisch bis 300.000 Euro, Social Engineering standardmäßig 25.000 Euro).
Cyber‑/Daten‑Eigenschadenbaustein mit 100.000 Euro VS für Cyber‑ und Daten‑Eigenschäden (Forensik, Benachrichtigung Betroffener, PR‑Maßnahmen etc.).
Optional DO‑Versicherung für Organe/Vorstände mit umfassenden Abwehr‑ und Rechtsschutzleistungen (u.a. Organisations‑, Straf‑, Daten‑ und Reputationsrechtsschutz, Kautionen, Gehaltsfortzahlung, Abfindungen).
Weitere Sondervereinbarungen: u.a. Verzicht auf Rücktritt bei kleineren Anzeigepflichtverletzungen, Rückwärtsversicherung, DIC/DIL‑Deckung bei Vorversicherer, Versehensklausel, großzügige Regelungen bei falscher Bankverbindung.