Medienkünstler:innen benötigen einen besonderen Haftpflicht-Versicherungsschutz: eine Kombination aus Berufs- UND echter Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung!
Die Berufs-/Betriebs-Haftpflicht schützt dich, wenn du einen Personen- und/oder Sachschaden verursachst. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab – wenn nötig auch vor Gericht.
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greift bei beruflichen Fehlern, durch die bei Kund:innen ein finanzieller Schaden entsteht. Auch hier haftest du gesetzlich grundsätzlich unbegrenzt. Die Versicherung übernimmt bei berechtigten Ansprüchen die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme und wehrt unberechtigte Ansprüche für dich ab.
Offene Berufsbilddeckung für die Medienbranche (u.a. Agenturen, Filmschaffende, Künstler, Influencer, Verlage, TV‑ und Radiosender)
Umfassende Vermögensschadenhaftpflicht mit optionaler Betriebs‑, Produkt‑ und Umwelthaftpflicht
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Dienstleistungen (z.B. bestimmte IT‑, Beratungs‑ und Dienstleistungs‑Tätigkeiten)
Mitversicherung typischer Medienrisiken: z.B. Verletzung von Urheber‑, Marken‑ und Persönlichkeitsrechten, Datenschutzverstöße, Reputationsschäden
Deckung von Verzugsschäden und Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (im vereinbarten Rahmen)
Domainschutzversicherung für den Schutz der eigenen Internet‑Domain
Eigenschadenbaustein (u.a. Verlust von Arbeitsdokumenten, Fake‑President/Phishing, Social Engineering, Vertrauensschäden durch Mitarbeiter)
Cyber‑ und Daten‑Eigenschadenversicherung zur Absicherung eigener Cyber‑Folgekosten
D&O‑Außenhaftungsbaustein für Geschäftsführer / Organe von Kapitalgesellschaften
Druckeigenschaden‑Versicherung ohne spezielle Entschädigungsgrenze im Rahmen der VS (z.B. Fehldrucke)
Non‑Ownership‑Deckung / Dienstreise‑Mietwagen‑Deckung beitragsfrei enthalten
Weltweiter Versicherungsschutz (mit Einschränkungen bei Personen‑/Sachschäden in den USA)
Zahlreiche Entschädigungsgrenzen für Spezialrisiken (z.B. Patentrechtsverletzungen, Key‑Man‑Ausfall, Bußgelder wegen Datenschutz) zur passgenauen Risikosteuerung
Erweiterte Sondervereinbarungen (z.B. Besserstellungsklausel, Summen‑ und Konditionsdifferenzdeckung, verlängerte Nachhaftung bei Tätigkeitsaufgabe) für durch uns betreute Verträge
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