Künstleragenturen, Show-Produzent:innen und weitere Dienstleister der Medien- und Kreativbranche – etwa Event‑, PR‑ und Werbeagenturen, Film, Kunst, Fotografie und Influencer:innen – benötigen einen speziellen Haftpflicht-Versicherungsschutz. Dieser sollte nicht nur für Personen- und Sachschäden gelten – sondern auch für „echte“ Vermögensschäden!
Das Konzept arbeitet mit einer offenen Berufsbilddeckung für die Medienbranche. Es erfasst auch gemischte oder neue Tätigkeitsbilder (z.B. Kombination aus Agentur, Produzent, Künstlerbetreuung). Weltweiter Versicherungsschutz mit bestimmten Einschränkungen in den USA sowie freiwillige Assistance‑Leistungen (z.B. Online‑Rechtsservice, Cyber‑Prävention) runden den Schutz für professionelle Kreativ‑Dienstleistungen ab.
Für viele der im Folgenden genannten Bausteine gelten eigenständige Entschädigungsgrenzen, die speziell auf typische Risiken moderner Medien‑ und Showproduktionen zugeschnitten sind.
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