Wer als Künstler:in selbstständig arbeitet, steht vor einer Frage, die Angestellte nie stellen müssen: Wer zahlt eigentlich in die Sozialversicherung ein?
Was ist die KSK?
Die Künstlersozialkasse ist eine gesetzliche Einrichtung, die selbstständigen Künstler:innen und Publizist:innen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht – zu denselben Konditionen wie Angestellte. Das bedeutet: Die KSK übernimmt etwa die Hälfte der Beiträge, den Rest zahlt der oder die Versicherte selbst. Die andere Hälfte finanziert sich aus einer Abgabe, die Unternehmen zahlen, die künstlerische Leistungen verwerten.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Wer hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch tätig ist und ein Mindesteinkommen von 3.900 € im Jahr erwirtschaftet. Die KSK prüft das jährlich. Nicht jede kreative Tätigkeit zählt – was anerkannt wird und was nicht, ist im Einzelfall zu klären.
Was deckt die KSK nicht ab?
Die KSK ist keine Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie regelt die Sozialversicherung – also Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für alles, was mit beruflichen Risiken bei Auftritten, Schäden oder Arbeitsausfall zu tun hat, braucht es eine separate Künstler-Versicherung.
Fragen zur KSK?
Die Künstler-Fairsicherung berät nicht nur zu Versicherungen, sondern kennt das Thema KSK aus der täglichen Praxis mit Künstler:innen aller Sparten. Wer Fragen hat – zur Antragstellung, zu Beitragshöhen oder zum Zusammenspiel mit anderen Versicherungen – kann sich direkt melden: Termin buchen oder per Mail an info@kuenstler-fairsicherung.de.